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26. Dezember 2017 2 26 /12 /Dezember /2017 19:42

Kein Jurist wird im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch vom Körper einer Frau ausgehen. Sie hat eben nun mal keine zwei Köpfe, vier Arme und vier Beine, die sie zur Hälfte amputieren lassen kann. Da können noch so viele Frauengruppen sich vor den Karren mancher Politiker oder der Abtreibungslobby spannen lassen, die an einem Markt für fetales Gewebe interessiert sind. Sie können noch so lautstark auf der Straße oder in den Medien von ihrer freien Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper reden, wenn sie ein Recht auf Abtreibung einfordern. Die eigentliche Problematik liegt außerhalb ihres Körpers.

 

Natürlich kann ein Staatswesen ein solches Recht gesetzlich festlegen. Wo das geschieht, verliert das Kind allerdings seinen Rechtsstatus als eigenständige Person. Es wird Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

 

Gesetze regeln Konflikte, gegebenenfalls vor Gericht. Wo ein Mann zu seiner Partnerin steht, bleibt ein solches Gesetz von vornherein außen vor. Wo nicht, wird prozessiert.

 

Unsere bisherige Rechtsprechung verpflichtet einen Mann zum Unterhalt seines Kindes, weil sie vom Verursacherprinzip ausgeht. Bis jetzt ist das der Mann als Erzeuger.

 

Diese Rechtslage ändert sich schlagartig, wenn für die Frau ein Recht auf Abtreibung eingeführt wird.

 

Jeder Mann kann damit in Zukunft die Unterhaltszahlung verweigern, weil die Letztursache, dass ein Kind lebt, nicht mehr er als Erzeuger ist, sondern die Frau, die ihr Recht auf Abtreibung nicht in Anspruch genommen hat. Sie ist damit die allein Verantwortliche für das Kind. Sie muss dann für die dazu nötigen Kosten aufkommen und nicht mehr der Mann. Sie hätte das Kind ja wegmachen lassen können.  

 

Diese Haltung vermehrt den Druck auf Frauen abzutreiben. Aus Recht wird Zwang, ein heimlicher Freibrief für Männer, medial gefeiert als Befreiung der Frau.

 

Eine Pflicht zur Abtreibung entsteht aus dem neuen Recht darauf selbstverständlich nicht. Treibt sie aber ab, ist der Mann aus dem Schneider, tut sie es nicht, zahlt sie für das Kind. So oder so, er ist in beiden Fällen fein heraus. Ihr Kind, falls es überhaupt leben darf, wird ein reiner Prozessgegenstand sein, für den eine finanzielle Regelung entsprechend den dann geltenden Gesetzen ähnlich einer Schadensregelung nach einem Verkehrsunfall gefunden werden muss.

 

Ob das alle diejenigen sehr gut durchdacht haben, die für ein solches Abtreibungsrecht streiten?
Obendrein ist ein Abtreibungsrecht, das nur für die Frau gilt, eine Diskriminierung der Männer, was im Zeitalter der Gleichberechtigung nicht geht. Auf die möglichen Musterprozesse darf man gespannt sein.

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  • Winfried Schley
  • Niemals in Gleichgültigkeit verfallen, unabhängig davon, was im Leben auf mich zukommt !  
 Ich interessiere mich für alles, was dem friedlichen Zusammenleben der Menschen dient.
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