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12. Oktober 2013 6 12 /10 /Oktober /2013 18:36

„Bis der Tod euch scheidet.“, ist die gängige Formel bei einer kirchlich-christlichen Trauung, nicht nur im katholischen Ritual. Solange man unter Tod den leiblichen Tod versteht, ist die Formel ganz einfach zu verstehen. Doch es gibt auf dieser Welt auch einen geistigen Tod, wenn nichts mehr weiter geht, krank macht, die eigene Selbstauflösung beginnt, bis sich der Selbsterhaltungstrieb wehrt, altes Abgestorbenes loslässt und sich oft auch durchsetzt. Das trifft auf viele Lebensbereiche zu und manchmal eben auch auf eine intime partnerschaftliche Beziehung. Da Menschen heute wesentlich länger leben als früher, häufen sich naturgemäß auch derartige Situationen. „Bis der Tod euch scheidet.“ ist heutzutage ein viel höherer moralischer Anspruch und eine größere Anforderung geworden, die manchmal eben auch überfordert. Manche Menschen arrangieren sich mit wechselnden Lebensabschnittspartnern und regeln ihre Konflikte auf diese Weise und haben, zumindest nach außen, keine Probleme damit.

Nun gibt es aber eine kleine Gruppe religiös und christlich orientierter Menschen, die sehr wohl bei ihrer kirchlichen Trauung die lebenslange Ehe im Blick hatten und dabei kläglich gescheitert sind. Neben ihrem seelischen Scherbenhaufen sehen sich diese Menschen vor allem in katholischen und orthodoxen Systemen mit ihrer in der Regel unauflöslichen Ehe zusätzlich aus ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft ausgegrenzt, was ihre innere Wurzellosigkeit noch verstärkt. Sie sehnen sich nach einer religiösen Gemeinschaft, die sie weiterhin hält, aus der sie Trost und Kraft für ihre weitere Existenz schöpfen können. Sie wollen weiterhin ganz dabei sein, nehmen oft an deren Gemeindeleben aktiv teil. Dazu gehört für sie z.B. auch die Teilnahme an der Kommunion während der Eucharistiefeier. Solange sie als Geschiedene partnerlos weiterleben, geraten sie damit auch nicht in Konflikt mit den Werten ihrer Religionsgemeinschaft.

Das ändert sich schlagartig, wenn sie jemanden kennenlernen, mit dem der alte Traum von der lebenslangen Partnerschaft erneut erwacht und sie staatlich heiraten. Nun stehen sie vor der Wahl, dass sie ihre alte Glaubensgemeinschaft verlassen und in eine weniger strenge Konfession überwechseln oder ihre Teilnahme in der bisherigen Glaubensgemeinschaft einschränken, also nicht mehr zur Kommunion gehen. Wenn sie bleiben, leben sie mit der seelischen Wunde als Mitglieder zweiter Klasse, was ihre früheren Wunden nicht gerade besser ausheilen lässt, falls überhaupt.

Das ist aus der Sicht der christlichen Nächstenliebe nicht nur für sie persönlich ein Problem, sondern auch das der Priester und Seelsorger, die sehr wohl die damit verbundene Unbarmherzigkeit spüren und darunter mitleiden. Seelsorgern begegnet z.B. die Situation, dass ein Mörder, der aufrichtig seine Tat bereut, sie beichtet, die Lossprechung erfährt und danach ein rechtschaffenes Leben führt, ein vollwertiges Gemeindemitglied ist, während die geschiedenen Wiederverheirateten eine Stufe darunter stehen, obwohl sie außer dem Zerbrechen ihrer alten Ehe immer ein rechtschaffenes Leben geführt haben und ihre neue Verbindung durchaus den Charakter einer dauerhaften Ehe zu haben scheint und diese damit dem Abbild der unverbrüchlichen Treue Gottes doch recht nahe kommt, also in die Nähe dessen rückt, was das Sakrament der Ehe ausmacht.

Für eine Institution, wie z.B. die Katholische Kirche, besteht die theologische und kirchenrechtliche Herausforderung darin, ob das Sakramentale ihres Eheverständnisses auch dann gewahrt bleibt, wenn man den geistigen Tod in einer zerbrochenen Ehe als solchen anerkennt und wie man ihn für die Außenstehenden kirchenrechtlich festzurrt, ohne die vom Grundsatz her unauflösliche Ehe der Beliebigkeit des Partnerwechsels preiszugeben.

Dazu braucht man einigermaßen objektive Kriterien:
Wie wäre es mit einer Art Trauerperiode von sagen wir - symbolisch angelehnt an die Dreifaltigkeit - drei Jahren nach der Ehescheidung, in der das neu zu vermählende Paar sich aktiv am kirchlichen Gemeindeleben beteiligt, dabei regelmäßig den Sonntagsgottesdienst besucht und damit seinen ernsten Willen zu einem christlichen Leben unter den kirchlichen Sakramenten dokumentiert? Mit bischöflicher Erlaubnis könnte dann ein „Fest der Neukommunion“  ähnlich der Erstkommunion für die vollwertige Teilnahme zur Eucharistiefeier eingeführt werden. Eine erneute kirchliche Trauung könnte allerdings erst nach dem leiblichen Tod des früheren Partners stattfinden, um den Eindruck einer kirchlich abgesegneten Polygamie zu vermeiden.

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Kommentare

W
<br /> Dass jemand<br /> seine alte Ehe bricht, wenn er sich auf eine neue einlässt, halte ich für unstrittig. Das bedarf sicher der Versöhnung durch das Bußsakrament. Dass es sich trotz Lossprechung aber um einen<br /> dauerhaften Ehebruch handle, der mit jedem Sexualakt erneuert wird, halte ich für theologisch nicht zu Ende gedacht.<br /> <br /> Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheurer schlägt zu diesem Themenkreis vor, dass der wiederverheiratete Geschiedene, der zur Kommunion gehen will, sich der Zustimmung seines früheren Partners<br /> sicher sein muss. Denn man könne nicht am Leib Christi teilhaben und sich gleichzeitig unchristlich verhalten. Eine theologisch gültige Teilnahme an der Kommunion müsse sich am Glauben, an der<br /> Versöhnung und der Verantwortung in einer neuen Partnerschaft orientieren.<br />
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  • Niemals in Gleichgültigkeit verfallen, unabhängig davon, was im Leben auf mich zukommt !  
 Ich interessiere mich für alles, was dem friedlichen Zusammenleben der Menschen dient.
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