Anekdoten, Gedanken, Gedichte, - mal heiter, mal nachdenklich, Theologisches und Philosophisches im Alltag, dt.-frz. Beziehungen und Städtepartnerschaft, Kunst und Kunstausstellungen, ... und was mir sonst noch in den Sinn kommt.
Durch Winfried Schley
Wer seinen Hund oder seine Katze einschläfern lassen will, geht zum Tierarzt und denkt in der Regel nicht weiter darüber nach, was dort eigentlich geschieht. Der Tierarzt wird dem Tier Pentobarbital spritzen, wobei das wasserlösliche Natriumsalz (Pentobarbital-Natrium) zum Einsatz kommt. Die Tiere fallen schnell in einen tiefen Schlaf, der rasch, schmerz- und reflexlos Herz und Atem still stehen lässt. Pentobarbital darf man nicht bei Tieren verwenden, die geschlachtet werden.
Nach dem neusten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes darf man das nun auch mit den Menschen machen, allerdings nicht beim Tierarzt. In diesem Fall liefert das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Antrag die tödliche Dosis. Dass der Staat sich hierbei der gesetzlich verbotenen Sterbehilfe schuldig macht, scheint niemanden zu stören.
Die Euthanasie des Dritten Reiches ist wieder da!
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