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24. Oktober 2015 6 24 /10 /Oktober /2015 18:13

Die sakramentale Ehe zwischen Mann und Frau ist das Abbild der Beziehung zwischen Jesus und seiner Kirche. Sie ist so lange gültig, bis einer der Partner stirbt. Bei der kirchlichen Trauung vertrauen die Eheleute auf Gottes Segen und darauf, dass Gott sie beide stark macht, die Krisen auszuhalten, vor denen keine Ehe gefeit ist.

 

Es sind die Eheleute, die sich dieses Sakrament spenden, nicht der Priester oder Diakon.

 

Drei Bedingungen machen die Ehe zum Sakrament.

 

1) Mann und Frau versprechen sich bei der kirchlichen Trauung die Treue bis zum Tod des Partners und versichern vor kirchlichen Zeugen, dass sie dieses Versprechen freiwillig und ohne Zwänge abgeben. In der Regel ist dieser Zeuge ein Priester oder Diakon, der hier die Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen vertritt.

 

2) Zur sakramentalen Ehe gehört die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau. Geschlechtsunreife, Impotente und Homosexuelle können daher keine solche Ehe eingehen.

 

3) Zur sakramentalen Ehe gehört der Wille, sich dem Zeugen von Kindern nicht zu verweigern. Kinder sind Geschenke Gottes. Es gibt daher kein Grundrecht auf ein Kind.

 

Vielen, die sich trauen lassen, scheint dies nicht in voller Tragweite bewusst zu sein. Hier muss die Katholische Kirche in ihrer Ehepastoral unbedingt nachbessern.

 

Liegt ein Konsensmangel bei der christlichen Trauung vor, verhindert dieser das Zustandekommen einer sakramental gültigen Ehe.

Das katholische Eherecht unterscheidet:

Erkenntnismangel

   Fehlendes Mindestwissen über die Ehe

   Irrtum über die Person

   Irrtum über eine Eigenschaft des Partners

   Täuschung

Willensmangel

   Vorbehalt gegen die Ehe als solche (Totalsimulation)

   Vorbehalt gegen die Unauflöslichkeit der Ehe

   Vorbehalt gegen die eheliche Treue

   Vorbehalt gegen die Elternschaft

   Vorbehalt gegen das Gattenwohl

   Willensbestimmender Irrtum über eine Wesenseigenschaft der Ehe

   Bedingung

   Furcht oder Zwang

Fehlender Vernunftgebrauch

   Mangelndes Urteilsvermögen

   Unfähigkeit zur Eheführung

   Psychischer Mangel

 

In der Debatte um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion erlebe ich immer wieder mal einen unbewussten, grob vereinfachten Ehebegriff, an dem vermutlich eine gewisse Leibfeindlichkeit in traditionsbehafteten, katholischen Kreisen nicht ganz unschuldig ist:

 

Ehe ist, wenn der richtige Penis in der richtigen Scheide steckt. Ist eines davon falsch, ist es Ehebruch. Was als richtig gilt, wird festgelegt durch das Treueversprechen bei der kirchlichen Trauung. Dass dieses Versprechen mehr umfasst als sexuelle Treue, bleibt hierbei außen vor. Vertrauen dem andern schenken und selbst vom anderen annehmen, gemeinsam miteinander Zukunft zu gestalten, die Anforderungen des Lebens wagen und die auftretenden Klippen umschiffen, sind dabei nicht im Blick.

 

Nach dieser vereinfachten Logik ist jeder sexuelle Kontakt außerhalb dieses Musters ein erneuter Ehebruch, obwohl eine vollkommen zerrüttete Ehe wie ein in tausend Splitter zerborstenes Glas gar nicht erneut gebrochen werden kann. Hier wird Ehe nicht mehr als leiblich-geistiges Ganzes, sondern als eine in einen rein äußerlichen Rahmen eingebettete Ansammlung von Geschlechtsverkehr gesehen.

 

Wenn zum Beispiel jemand fremd geht, aber seinen sexuellen Fehltritt aufrichtig bereut und Erlösung durch das Bußsakrament erfährt, kann er unbeanstandet wieder zur Kommunion gehen. Nicht zur Kommunion gehen kann aus diesem vereinfachten Blickwinkel heraus der wiederverheiratete Geschiedene, weil er nach diesem Denkmuster als eine Art Dauerfremdgeher eingestuft wird, der in ständiger Sünde lebt, selbst dann, wenn er in fester Treue zu einem neuen Partner hält.

 

Sicher hat eine sexuelle Vereinigung in einem neuen Verhältnis nicht den sakramentalen Segen der zerbrochenen Ehe, weshalb auch keine weitere sakramentale Ehe möglich ist, solange einer der Teilhaber an diesem Sakrament noch lebt, aber daraus jedoch zu schließen, dass die Unauf-löslichkeit der sakramentalen Ehe selbst damit in Frage gestellt wird, wenn wiederverheiratete Geschiedene nach gründlicher geistlicher Prüfung zum Bußsakrament und zur Kommunion zugelassen werden, wirkt auf mich derzeit nicht logisch schlüssig begründet. Einen Verrat an der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe kann ich bis jetzt nicht erkennen.

 

Vgl. auch http://winfried.schley.over-blog.net/article-bis-der-tod-euch-scheidet-120554336.html

 

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